Transport im Krankenwagen

am 14. Januar 2013.

 

Der ärztliche Notdienst bei Lebensgefahr
Der ärztliche Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar und interveniert ausschließlich um Unfallopfern und akut erkrankten Personen Hilfe zu leisten, die dringend medizinische Versorgung benötigen. Das ärztliche Notfallteam besteht aus einem Anästhesisten, einem Sanitäter und einem Fahrer (Anmerkung von cid.lu: Hiermit ist die Besatzung des SAMU gemeint, die generell aus einem Notarzt sowie einem Intensivkrankenpfleger der Fachrichtung Anästhesie besteht, lediglich in Luxemburg-Stadt wird ein zusätzlicher Fahrer von der Berufsfeuerwehr gestellt).

Kostenübernahme
Die mit dem Einsatz eines ärztlichen Notfallteams verbundenen Kosten werden zu 100% von der CNS übernommen unter der Bedingung, dass die lebensbedrohliche Notlage im Einsatzprotokoll dokumentiert ist. Üblicherweise übermittelt der ärztliche Notdienst dieses Protokoll zusammen mit der Rechnung an die CNS, welche direkt von der CNS an das Transportunternehmen (Drittzahler) bezahlt wird.

Transporte per Krankenwagen in nicht lebensbedrohlichen Situationen
Diese Transporte werden von öffentlichen oder privaten Krankenwagen durchgeführt. Transporte in öffentlichen Krankenwagen sind jene, die von staatlichen oder kommunalen öffentlichen Diensten durchgeführt werden. Werden die Transporte von Privatgesellschaften, von gemeinnützigen Einrichtungen oder Vereinigungen ohne Erwerbszweck, die im Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Rettungswesens tätig sind, durchgeführt, handelt es sich um private Krankentransporte.

Kostenübernahme
Der behandelnde Arzt muss mittels Verschreibung bestätigen, dass der Versicherte aus medizinischen Gründen liegend oderimmobilisiert transportiert werden muss. Die Kosten eines Transports in sitzender, nicht immobilisierter Position, der als solcher verschrieben und in Rechnung  gestellt wird, werden nicht übernommen. Wenn die medizinische Begründung zum Zeitpunktdes Transportes nicht vorliegt, muss sie innerhalb von
drei Tagen ausgestellt werden. Diese Frist kann überschritten werden, wenn der Versicherte in eine Poliklinik aufgenommen wird, was der behandelnde Arzt ordnungsgemäß belegt. Die Kosten von öffentlichen Krankenwagen werden in Höhe von 70% der erstellten Rechnungen übernommen, ungeachtet des Rechnungsbetrages. Die Kosten von Transporten in privaten Krankenwagen werden zu 70% der erstellten Rechnungen, die auf der Grundlage eines Betrags von 1,12 €/km mit einem Mindestbetrag von 34 € je Beförderung erstellt werden, übernommen. Jede in Rechnung gestellte Überschreitung dieser Beträge wird von der CNS für die Berechnung der Rückerstattung nicht berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass nur Transporte berücksichtigt werden, die zu einem Krankenhaus führen bzw. von diesem ausgehen. All jene, diezu einer Arztpraxis oder anderen außer-klinischen Einrichtungen führen, werden nicht rückerstattet.
Die Desinfektion des Krankenwagens wird vollständig in einer Pauschalhöhe von 113 € übernommen. Auch hier erfolgt die Übernahme ausschliesslich aufgrund einer begründeten ärztlichen Verschreibung, ausgestellt entweder von dem Arzt der den Transport angeordnet hat, oder dem bei der Einlieferung behandelnden Arzt des Patienten.
Der Versicherte muss alle Kosten übernehmen und kann dann aufgrund der bezahlten Rechnungen und beiliegenden ärztlichen Verschreibungen bei der CNS die Rückerstattung beantragen.

Serientransport im Krankenwagen
Patienten die in einem Krankenhaus eine spezielle Behandlung oder eine im Bereich der Chemotherapie, Radiotherapie oder Hämodialyse programmierte Behandlung erfahren, können eine Übernahme von Serientransporten im Krankenwagen zwischen ihrem Domizil und dem Ort der Behandlung beantragen. Dies gilt ebenso für Behandlungen in einer Reha-Abteilung für Geriatrie oder Kardiologie eines Krankenhauses sowie für jene im Nationalen Zentrum für funktionale Rehabilitation und Wiedereingliederung (CNRFR). Allerdings kann der Antrag auf Übernahme eines Serientransports nur akzeptiert werden, wenn die geplante Behandlung mindestens 4 Einzelbehandlungen in einem Intervall von 90 Tagen umfasst.

Kostenübernahme
Die Kosten für den Serientransport im Krankenwagen werden von der CNS nach denselben Sätzen und Beträgen übernommen, die für Transporte in öffentlichen bzw. privaten Krankenwagen in nicht lebensbedrohlichen Situationen vorgesehen sind. Die Kostenübernahme erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung, welche die medizinischen Gründe angibt, aus denen eine liegende oder immobilisierte Position des Versicherten unabdingbar ist. Diese ärztliche Begründung muss dem kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung vorab vorgelegt und von diesem vor dem Beginn der Serientransporte genehmigt werden.Bei einer Verlängerung der Serientransporte im Krankenwagen zwecks chemo-bzw. strahlentherapeutischer Behandlung oder Hämodialyse in einem Krankenhaus können ärztliche Verschreibung und Genehmigung nachgereicht werden. Die im Rahmen einer Behandlung im CNRFR oder in einer Reha-Abteilung für Geriatrie oder Kardiologie eines Krankenhauses durchgeführten Serientransporte werden nur für maximal 20 Behandlungstage übernommen.
Alle Kosten werden vom Versicherten übernommen und von der CNS auf Grundlage von bezahlten Rechnungen und beiliegenden erforderlichen ärztlichen Anordnungen und Genehmigungen rückerstattet.



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