Mitglied werden

 

Mitglied werden kann jeder unbescholtene Bürger, beiderlei Geschlechtes, im Alter von 16 bis 60 Jahren. Ein Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) ist vorzulegen. Die Aufnahme erfolgt durch die Führung des Einsatzzentrums. Ob die Distanz Wohnsitz-Einsatzzentrum binnen einer zulässigen Zeitspanne liegt, entscheidet die Führung des Einsatzzentrums. Bei einer negativen Entscheidung muss die Bereitschaft im Einsatzzentrum verrichtet werden. Es stehen alle Räumlichkeiten zur Verfügung, zb. Küche, Schlafraum, Aufenthaltsraum usw...


Das Mindestalter ist 16 Jahre. Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten erfordert. Bei der Jugendfeuerwehr haben Jugendliche zwischen dem 8. und 16. Lebensjahr die Möglichkeit dieser beizutreten, unter der Bedingung, dass die schriftliche Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten vorliegt. Jugendliche, die sich in der Jugendfeuerwehr bewährt haben, werden ab dem 16. Lebensjahr automatisch als aktives Mitglied in das "Centre d’Intervention et de Secours Mamer" aufgenommen.

Centre d'Intervention et de Secours Mamer
107 rte d'Arlon
L-8211 Mamer
Tel.: 27391
Fax: 27391-49
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